gefragt von administrator am 30.11.1999

Kellerwohnung ohne Tageslicht, seltsamer Mitvertrag

Hi zusammen : )

Seit ein paar Wochen bewohne ich eine Kellerwohnung, die über lediglich zwei Lichtschächte verfügt, welche aber durch engmaschige Stahlgitter verdeckt sind.

Zudem sind in meinem Mietvertrag Besuchszeiten und eine "Duschvorschrift" vorhanden.

Der ganze Vertrag ist befristet - nur leider bin ich gezwungen, eher hier ausziehen zu müssen und sehe mich ausser Stande, weiterhin die Miete aufbringen zu können. Was kann ich tun ?

Kann ich diesen Vertrag ob der o.g. Gründe vorzeitig kündigen ?

Wäre um einen Ratschlag sehr dankbar : )

MfG Thies

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