gefragt von administrator am 30.11.1999

Glasschaden + Wasserschaden

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin Mieterin einer Wohnung, in der es zu mehreren Schäden kam.

1) In eine Glasscheibe wurde von außen ein Steinchen geworfen. Dieses Steinchen hat ein Loch verursacht. Wer kommt für den Schaden auf? Ich oder der Vermieter?

2) Vom Bad her sickerte Wasser in eine Wand und griff den Korkfußboden an. Mein Vermieter behauptet, der Schaden am Boden wäre nicht entstanden, wenn ich ihn früher auf den Wasserschaden aufmerksam gemacht hätte. Muss ich für den Schaden am Boden aufkommen?

Danke für Euere Hilfe.
Stichwörter: glasschaden + wasserschaden

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