gefragt von administrator am 30.11.1999

Frage zu einem Beitrag / Kündigung

In einem Forumbeitrag -hier im Forum- hab ich folgendes gelesen:
(Es geht um eine Vermieterkündigung & ich hab etwas gekürzt)

"Ich wohne seit 1994 in einer Mietswohnung (Altbau).
In meinem Mietvertrag von 1994 steht als Kündigungsfristen folgendes:
bis 5 Jahre Miete - 3 Monate
ab 5 Jahre Miete - 6 Monate
ab 8 Jahre Miete - 9 Monate
ab 10 Jahre Miete - 12 Monate"
Als Antwort kam, daß die Kündigungsfrist wg. neuem Recht 6 Monate beträgt : ("..... In Ihrem Fall beträgt die Kündigungsfrist, da es sich um einen so genannten „Alt-Mietvertrag" handelt, somit 6 Monate")

Wieso sinds 6 Monate? Ich stecke nämlich in einem ähnlichen Fall,und deshalb interessiert es mich brennend!! Muß der Vermieter nicht 9 Mon. warten?
Danke schon mal!!
Stichwörter: beitrag + frage + kündigung

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

find den Beitrag leider nicht, aber je nach Wohndauer gilt:

Haben Sie einen Mietvertrag, der vor oder nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde und am 01.09.2001 oder später begonnen hat, dann gelten unabhängig von der Formulierung im Vertrag für den Mieter die neuen dreimonatigen Kündigungsfristen (Die Frage, ob und wie hierauf verzichtet werden kann, ist bislang umstritten und ungeklärt), für den Vermieter 3 Monate bei bis zu 5 Jahren Wohndauer, 6 Monate bei 5-8 Jahren Wohndauer und 9 Monate bei über 8 Jahren Wohndauer.

gruß
dirkh.

antwort von administrator am
Danke sehr :lol:

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