gefragt von administrator am 30.11.1999

Eigentumsübergang an den Vermieter bei Kleinteilen

Guten Tag,

wir haben, als wir in unsere jetzige Wohnung einzogen, komplett renoviert und haben u. a. auch die Lichtschalter, Türklinken ersetzt. Nach wie vielen Jahren gehen diese in das Eigentum des Vermieters über bzw. können wir diese bei Auszug mitnehmen und die alten (völlig defekten) anbringen? Wir wohnen dort seit 7 Jahren.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

MfG

Sandra Brauckmann

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

haben Sie nichts mit dem Vermieter ausgemacht, so können Sie die Wohnung bei Auszug in den Ursprungszustand (also Zustand bei Einzug) "umbauen", das kann der Vermieter sogar verlangen !

Also beim Auszug Sachen ausbauen und alte einbauen, damit die Wohnung so ist, wie Sie diese vorgefunden haben.

antwort von administrator am
[quote="Anonymous":5cb4e]Hallo,

haben Sie nichts mit dem Vermieter ausgemacht, so können Sie die Wohnung bei Auszug in den Ursprungszustand (also Zustand bei Einzug) "umbauen", das kann der Vermieter sogar verlangen !

Also beim Auszug Sachen ausbauen und alte einbauen, damit die Wohnung so ist, wie Sie diese vorgefunden haben.[/quote:5cb4e]

Hallo,

mhm, auch wenn die Wohnung sich dadurch verschlechtert?

Wir haben vertraglich abgemacht, daß Tapeten + Böden ohne Belag zu übergeben sind. Nun haben wir Laminat verlegt + würden dies nicht gern rausreißen.
Der Vermieter hat sich in den 7 Jahren nie von sich aus gemeldet, er hat nichts "modernisiert" oder verbessert.
Bei unserem Einzug hatte er die Türen streichen lassen, that´s it. Die Türklinken haben wir erneuert.

Wenn wir also alles mitnehmen + die Wohnung so üerbgeben, wie wir sie vorgefunden haben: Na, Glückwunsch ;)

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