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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Ich bin im März 2003 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe habe ich dummerweise vergessen ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Der Vermieter versicherte mir danach telefonisch, dass er die Wohnung ordnungsgemäß übernommen hat und keine Mängel vorliegen. Ich hatte die Wohnung davor noch komplett neu gemalert. Im Teppich waren allerdings 2 kleine Brandflecken, welche ich überklebt hatte. Ist es nun rechtmäßig, wenn er jetzt noch Schadenersatzforderungen deswegen stellt?

Danke für die (schnelle) Hilfe.
Hans Zapp

0 Kommentare zu „Kein Übergabeprotokoll - jetzt Schadenersatz?”

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