gefragt von administrator am 30.11.1999

Leidige Betriebskostenabrechnung! Erbitte dringend Antwort!!

Mein Problem:

- in unserem Mietvertrag steht als Stichtag für die Betriebskostenabrechnung der 30.09 eines jeden Jahres

- wir haben seit unserem Einzug (09.2001) erstmalig eine BK-Abrechnung am 10.01.2004 erhalten

- unser Vermieter hatte zunächst eine BK-Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 erstellt, die uns am 10.01.2004 zuging --> selbige haben wir nicht bezahlt, mit dem Hinweis auf die 12 Monatsfrist

daraufhin hat unser Vermieter "nachgebessert" --> Ergebnis: neue BK-Abrechnung mit dem nun VERSCHOBENEN Zeitraum vom 01.04.2002 bis zum 31.03.2003

Kann er den Zeitraum verschieben (um die Frist zu umgehen?)
Welche Auswirkungen hat unser Mietvertrag mit der Angabe des Abrechnungsstichtages ?

Ein weiteres Problem liegt in der Tatsache, dass unsere Verbrauchsmesseinrichtungen (oder wie die Dinger heissen) in der Vergangenheit nur:

- am Tage unseres Einzuges
- Januar 2001 und Januar 2004 abgelesen wurden

Der Vermieter hat zur Berechnung der Nachzahlung die Zählerstände verrechnet, durch den Ablesezeitraum geteilt und sich "virtuelle Zählerstände" in der Zwischenzeit erdacht und hochgerechnet.

Kann er das so machen?

Ich hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus.
Hystrix

Antworten

antwort von administrator am
Hi,

12 Monate sind 12 Monate, lautet der Abrechnungzeitraum 30.09, so zählt dies als Abrechnungsdatum, von da an 12 Monate - da kann er später nichts mehr Tricksen und das Datum der Abrehnung ändern !!!

Nicht zahlen, Sie sind auf jedenfall im Recht.

Wann und wie der Vermieter die Zähler abrechnet ist seine Sache, die Abrechnung muß aber für Sie Prüfbar sein, pochen Sie auf den 30.09 als Abrechnungszeitraum.

Gruß

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