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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgendes steht in unserem vertrag:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2002"

"Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen und läuft bis zum 30.09.2004. Er verlängert sich jeweils um 24 Monate falls er nicht gekündigt wird."

§5 mit den einzelnen Kündigungsfristen ist gestrichen. Dafür ist unter §27 Sonstige Vereinbarungen notiert: "Die Kündigungsfrist beträgt 3 Kalendermonate zum Ablauf der 2 Jahre (Termin 30.6.)"

Wir wollen nun zum 01.06.2004 ausziehen. Reicht hier eine Kündigung von 3 Monaten?

1 Kommentar zu „Verträge bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel”

Gast Experte!

Hi,

ich denke mal, Ihr könnt vor dem 30.09.2004 nicht ausziehen, da es ein Zeitmietvertrag ist, gilt nur dieser Auszugstermin, kündigen müßt Ihr 3 Monate vorher also bis zum 30.06.04.

D.h., Ihr kündigt bis zum 30.06.04, dann Endet der Mietvertrag zum 30.09.04 ! Voher, also zum 01.06.04 wird nicht gehen !

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