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Vermieter verschlampt Einzugsermächtigung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo Leute,

wir haben ein "kleines" Problem mit unserem Vermieter - einer Genossenschaft:
am 01.09.03 bin ich mit meiner Familie in ein Haus zur Miete gezogen. Am 31.07.03 wurde im Rahmen der Unterzeichnung des Mietvertrages auch die Einzugsermächtigung zur Abbuchung der mtl. Miete unterzeichnet.
Es passierte vier Monate nichts, obwohl wir den Vermieter mehrmals telefonisch und per Brief über die Nicht-Abbuchung informiert hatten.
Nun der Hammer: der Vermieter hat die Einzugsermächtigung in einer Büro-Schublade wiedergefunden und meint nun, er kann die noch ausstehende Miete (Sept.-Dez.03= 2600,00 Euro) in einer Summe neben der normalen Miete, die ja auch schon im Januar und Februar angefallen ist, abbuchen!
Wir haben Teilzahlungsabträge über 100,00 Euro angeboten, aber der Vermieter lenkt nicht ein, obwohl ihm nachweislich das Versäumnis anzulasten ist!

Ist einem von euch auch schon mal so etwas widerfahren? Wir sehen uns im Recht, denn wir waren immer zahlungwillig!

Gruß Britta <!-- s:evil: --><!-- s:evil: -->

3 Kommentare zu „Vermieter verschlampt Einzugsermächtigung”

 administrator Experte!

Hallo,

versuchen Sie es bei einer Online Rechtsberatung, wenn es hier nicht klappt.
z.B. http://www.cora-rechtsberatung http://www.cora-rechtsberatung.de <!-- w --> oder bei google usw. suchen.

Viel Glück.

Nick

 administrator Experte!

Sorry,

aber worüber regt ihr euch auf?

Klar ist es Schlamperei vom Vermieter! Da geht nix umhin.

Aber: Was habt ihr denn mit dem Geld gemacht? Ihr werdet es ja nicht ausgegeben haben in der Annahme es würde keiner mehr verlangen, oder? Im Zweifelsfall habt ihr noch Zinsen damit verdient. <!-- s :) --><!-- s :) -->

Habt ihr es doch ausgegeben - mein Beileid. Aber das ist imho dem Vermieter nicht anzulasten. Evtl. hilft euch ja dann wirklich die Rechtsberatung die Nick erwähnte.

mfg,
Bender

 Britta

<!-- s:? --><!-- s:? --> Natürlich haben wir das Geld nicht ausgegeben, denn die rückständige Miete steht dem Verwalter/dem Vermieter ja zu.......
Am 01.03. haben wir einen Termin mit der Verwaltung. Angeblich will man sich mit uns gütlich einigen.....mal sehen, was dabei rumkommt.
Wir sind optimistisch, denn neben der normalen monatlichen Miete wollen wir den rückständigen Betrag ja auch ratenweise abbezahlen - nur eben nicht in einer Summe!

Gruß Britta

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