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administrator
Hi,
dir hat deine vermieterin doch bestimmt eine "ordnungsgemäße prüffähige" nebenkostenabrechnung erstellt !?
lass dir die belege der abrechnung vorlegen, das ist dein recht, erstellt deine vermieterin keine prüfbare abrechnung, kannst Du einspruch erheben und die zahlung verweigern.
Die abrechnung muß aufgeschlüsselt sein und von Dir prüfbar.
Gruß
administrator
Ich habe die Rechnung, aber es steht nur die Wassermenge die ich verbraucht habe!!! Sehr detailliert ist es nicht und der Unternehmer,der die Rechnung erstellt hat trägt die selbe Nachname sowie meine Vermieterin (Vater, Cousin, Onkel... vielleicht).
Verteilt auf den 2 Jahren die Nachzahlungen erhöhen meine Nebenkosten von 50 % sonst für ein Jahr sind die auf 73% prozent erhöht.
Was sollte ich noch anfordern?
Gruss
lin4jo
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