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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Partys

Der Mieter darf in seiner Wohnung selbstverständlich Familienfeste feiern oder Partys veranstalten, muss aber die Nachtruhe einhalten (OLG Düsseldorf, WM 96,56). Außerdem muss berücksichtigt werden, dass ältere oder kranke Mitbewohner ein größeres Bedürfnis nach Ruhe haben.


Viele Mieter glauben, sie dürfen einmal im Monat oder Quartal lautstark bis in die Nacht hinein feiern – dieses Recht gibt es nicht!


Andererseits kann von den Mitbewohnern ein gewisses Maß an Toleranz erwartet werden. Bei besonderen Anlässen ist es zumutbar, Störungen über 22 Uhr hinaus hinzunehmen (AG Bremen, WM 57, 185) – zum Beispiel im Karneval oder bei Hochzeitsfeiern. Aber auch dann dürfen die Feiernden ihren Mitbewohnern nicht die ganze Nacht hindurch auf die Nerven gehen.


Tipp:
Wer eine geräuschvollere Veranstaltung in seiner Wohnung plant, sollte die Mitbewohner mindestens zwei Tage vorher darüber informieren. Sinnvoll ist ein Aushang im Treppenhaus oder besser ein persönliches Gespräch.





Quelle: DMB
Stichwörter: partys

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