gefragt von administrator am 30.11.1999

kann ich früher kündigen

hi an alle,

folgendes problem.
meine frau hat sich von mir getrennt und wir haben unser gemeinsames mietshaus zum 30 april 04 gekündigt.
nun ist sie aber schon zum 1 februar in ihre neue wohnung gezogen.
ich kann die miete für das haus aber allein nicht aufbringen.
gibt es die möglichkeit vor ablauf der kündigungsfrist aus dem mietvertrag auszutreten?

danke für jede hilfe

mfg frithjof
Stichwörter: früher + kündigen

Antworten

antwort von administrator am
Hallo

wenn Du und Deine Frau im Mietvertrag als Mieter eingetragen sind, müssen auch beide bis zum "Ende" der Mietdauer für die Miete aufkommen, wenn Deine "Ex-Frau" vor dem Termin auszieht, würde ich auf die Zahlung der anteiligen Miete bestehen.

Kündigung ist Kündigung, leider wird es wohl keine Möglichkeit geben vor dem 30 04.04 aus dem Mietvertrag zu kommen, da die Fristen (3 Monate) eingehalten werden müssen !

antwort von administrator am
Ich wohne seit 7 monaten in eine 2zimmerwohnug, will jetzt den mietvertrag kündigen. Wie lange ist der frist?

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