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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einer Reparaturen in unserer Wohnung. Wir haben im bad eine Duschwand die nun durch den Verschleiss über die Jahre unten ausgebrochen ist. Wir würden die gerne reparieren lassen, der Vermieter meint jedoch die Kosten wären von uns zu tragen, da es in keiner anderen Wohnung so eine Duschwand gäbe und die der Vormieter eingebaut hätte. Davon hat er uns allerdings beim Einzug nichts gesagt und wir haben für die Duschwand auch keine Ablöse etc. gezahlt.
Ist das denn richtig so dass der Vermieter das nicht zahlen muss?

Liebe Grüsse
Veronika
Stichwörter: duschwand + defekte

1 Kommentar zu „defekte Duschwand”

Gast Experte!

Hallo,

Reparaturen hat der Vermieter zu tragen, ob die Sache (Duschwand) zum Mietobjekt gehört oder nicht, hätte euch vorher mitgeteilt werden müssen, Vermieter anschreiben, Mangel anmelden und auf Reparatur bestehen bleiben, wenn nicht Mietminderung - so würde ich es machen.

Schönheitsreparaturen sind Instandsetzungsarbeiten zur Beseitigung von Schäden, die durch die Benutzung einer Wohnung bzw. eines Hauses entstehen. Dabei handelt es sich um den üblichen Verschleiß, nicht aber um größere Schäden, wie zum Beispiel die komplette Erneuerung der Heizanlage. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu halten (§§ 535, 538 BGB). Er hat jedoch die Möglichkeit, den Mieter zu verpflichten, in regelmäßigen Abständen bestimmte Schönheitsreparaturen vornehmen zu lassen. Dies bedarf jedoch einer eindeutigen Regelung im Mietvertrag. Findet sich darin kein Hinweis zum Thema Schönheitsreparaturen, muss der Vermieter die nötigen Arbeiten selbst vornehmen bzw. auf eigene Kosten durchführen lassen.

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