gefragt von administrator am 30.11.1999

Ablesung

Ahoi,
jetzt ist es bereits Februar, und noch immer wurden im unserem Mehrfamilienhaus die Wasserzähler und Verdunsterröhrchen weder abgelesen noch ausgetauscht. Ich habe nirgendwo eine Quelle über eine Frist gefunden. Die Betriebskostenabrechnung für ´03 wird entsprechend ausfallen. Kann mir jemand über Ablesefristen etwas sagen, dass kann doch nicht willkürlich geschehen.
danke Ira
Stichwörter: ablesung

Antworten

antwort von administrator am
Hi,

soweit ich weiß gibt es keine fristen wann der vermieter bzw. die firma die abrechnet, die daten "sammelt".

nur die 12 monatsfrist zur erstellung der nebenkostenabrechnung muß eingehalten werden - sonst hat der vermieter wohl "freie" hand !

tipp - einfach mal beim mieterverein bei euch nachfragen - erste frage ist meistens kostenlos !

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