gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung einer möblierten Wohnung
Hallo,bitte um Hilfe. Ich habe Okt. 2002 ein abgeschlossene möbliertes Appartment gemietet. Habe meiner Vermieterin damals geasagt, dass ich auch kurzfristig kündigen möchte und daher interessiere ich mich zuerst eben für eine möbliertes Appartment. Ich habe kein Mietvertrag. Jetzt möchte ich das Appartment zum 01.03.2004 kündigen. Nun meine Frage: Kann ich heute 29.01 das Appartment zum 01.03. kündigen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar
Gruß
Peter-W
Antworten
antwort von administrator am
Eigentlich nein, da auch ein mündlicher Mietvertrag bindend für beide seiten ist, d.h. Sie müssen die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, kommt natürlich darauf an, ob Ihre Vermieterin mit einer kürzeren Kündigungsfrist einverstanden ist, Sie muß dieser kürzeren aber nicht zustimmen, das neue Mietrecht sagt ganz klar - 3 Monate kündigungsfrist -
