gefragt von administrator am 30.11.1999

Einwände gegen Nebenostenabrechnung

Ein Mieter macht, nachdem er die Nebenkostenabrechnung vorbehaltlos akzeptiert und beglichen hat, nunmehr Bedenken geltend und verlangt Kopien der zugrundeliegenden Belege. Muß er die Kosten für die <kopien tragen bzw. hat er überhaupt noch einen Anspruch auf Einsicht?

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

mal ein Vermieter hier :)

Ja, der Mieter hat ein Recht auf Kopien der Rechnungen, Sie können aber ca. 10 Cent pro Kopie vom Mieter verlangen.

Der Mieter kann die Übersendung der Abrechnungsunterlagen in Kopie gegen Kostenerstattung verlangen.

(AG Oldenburg, Urteil vom 10.06.1992 - 19 C 276/92 III) WM 93, 412

s. auch § 4 MHG, § 535 BGB


Ob er aber noch ein Recht hat weiß ich jetzt auch nicht, kann sein, das er mit Zahlung ohne Vorbehalt - also anerkennung der Abrechnung sein Recht auf Einspruch verloren hat ?

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