gefragt von administrator am 30.11.1999

Ist es dem Vermieter gestattet, einen Wasserzählerwechsel

Ist es dem Vermieter gestattet, einen Wasserzählerwechsel, auf die Nebenkostenabrechnung und somit auf den Mieter umzulegen?
Habe gehört, dass es seit 2004 möglich sein soll.

Antworten

antwort von administrator am
Grundsätzlich sind die Kosten für Beschaffung und Installation von Kaltwasserzählern eher gering (durchschnittlich 45 bis 65 Euro/Wohnung. Nach geltender Rechtslage können diese Kosten gem. § 559 Abs.1 BGB bereits jetzt mit 11 v.H. je Jahr auf die Miete umgelegt werden, da es sich um bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Wasser handelt.

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