gefragt von administrator am 30.11.1999

Zugangsverweigerung für Lebensgefährten

Zugangsverweigerung für Lebensgefährten
Die Verweigerung des Zugangs zur Mietwohnung für den Lebensgefährten der Mieterin durch den Vermieter bewirkt eine Mietminderung von bis zu 100 %.

LG Gießen, Urteil vom 01.03.2000 - 1 S 443/99, NJW-RR 2001, S. 8.
bis 100 %

Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten
BFH bejaht vollen Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten. Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten können weiter in vollem Umfang bei der Steuer berücksichtigt werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in einem am 30.03.2005 veröffentlichten Urteil. Die anders lautende Regelung in § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG (1999) in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, wonach der Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten ab dem Streitjahr 1999 nur zu 80 Prozent zulässig war, ist laut Gericht mit EU-Recht nicht vereinbar und findet daher keine Anwendung.
Bundesfinanzhof in München, Urteil vom 10.02.2005, Az.: V R 76/03

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Einzug des Lebensgefährten nur mit Erlaubnis des Vermieters