gefragt von administrator am 30.11.1999

Sandkasten

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Wenn kein Sandkasten für die Kinder vorhanden ist oder der vorhandene Sandkasten verwahrlost ist, kann der Mieter die Miete mindern.

LG Freiburg, Urteil vom 18.02.1975 - 9 S 197/74, ZMR 1976, S. 210 (wenn bei einem Mehrfamilienhaus ein Kindersandkasten fehlt).

AG Kiel, Urteil vom 19.09.1990, WM 1991, S. 343
(Der Sandspielplatz für die Kleinkinder war nicht mit frischem Sand versehen und der Hunde- und Katzenkot ist daraus nicht regelmäßig entfernt worden).
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