gefragt von administrator am 30.11.1999

Katzen

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Unbenutzbarkeit eines Balkons wegen sechs bis acht herumstreunenden Katzen, die von Nachbarn angelockt werden und die Wäsche und Blumenkästen beschmutzen und einen unangenehmen Geruch verbreiten.

AG Bonn, Urteil vom 27.11.1985 - 5 C 175/85, NJW 1996, S. 1114 = WM 1986, S. 212.
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Stichwörter: katzen

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