gefragt von administrator am 30.11.1999

Aussicht

Aussicht

Wird auf einem Nachbargrundstück eine hohe Mauer errichtet, die die Sichtverhältnisse aus den Fenstern der gemieteten EG-Wohnung störend verändert, so kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein.

LG Hamburg, Urteil vom 12.12.1989 - 16 S 232/89, WM 1991, S. 90 (5,5 m hohe Mauer in 7,5 m Entfernung).
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Errichtung eines größeren Wohnblocks auf dem Nachbargrundstück.

AG Hamburg, ZMR 1982, S. 279 (Kein Ausblick mehr auf Grünanlage; Mieter ist im Anspruchsdenken verhaftet).
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Stichwörter: aussicht

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miete bezahlt obwohl kein nachmieter in aussicht war......