gefragt von administrator am 30.11.1999

Asbest

Asbest (Nachweis)

Der Nachweis von Asbest ist nicht unbedingt nötig.

LG Hannover, Urteil vom 30.05.1997 - 8 S 203/96, WM 1997, 434 (Asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen).
18 %

Asbest (Nachweis)

Der Nachweis von Asbest ist nicht unbedingt nötig.

LG Mannheim, WM 1996, S. 338 (Es genügt, dass die Möglichkeit besteht, dass Asbestfasern in der Luft sind.)
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Asbest (Gesundheitsgefährdung)

Eine Minderung ist nur berechtigt, wenn objektive Umstände die verständliche Befürchtung einer Gesundheitsgefährdung aufkommen lassen.

LG Kassel, ZMR 1996, S. 90.
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Asbest (Nachtstromspeicherofen)

Asbestfasern, die von ein Nachtstromspeicherofen freigesetzt werden, rechtfertigen dann keine Mietminderung, wenn die Asbestfasern in der Raumluft praktisch nicht nachgewiesen werden können. Dem steht nicht entgegen, dass die Fasern im Lüftungsschlitz des Gerätes durch Wischprobe nachgewiesen werden können.

AG Bonn, Urteil vom 02.07.1991 - 6 C 402/89, WM 1991, S. 543.
Stichwörter: asbest

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