gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohnen im Einfamilienhaus
Wohnen im EinfamilienhausDer Mieter einer Wohnung in einem Einfamilienhaus kann nur dann zur Übernahme von Schönheitsreparaturen am Wintergarten, in den Kellerräumen und zur Gartenpflege verpflichtet werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. (AG Langen, Az. 2 C 138/96, aus: WM 1/97, S. 40)
