gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnen im Einfamilienhaus

Wohnen im Einfamilienhaus

Der Mieter einer Wohnung in einem Einfamilienhaus kann nur dann zur Übernahme von Schönheitsreparaturen am Wintergarten, in den Kellerräumen und zur Gartenpflege verpflichtet werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. (AG Langen, Az. 2 C 138/96, aus: WM 1/97, S. 40)
Stichwörter: einfamilienhaus + wohnen

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