gefragt von administrator am 30.11.1999
Treppenhausbeleuchtung und Sicherheit
Treppenhausbeleuchtung und SicherheitDer Vermieter verletzt seine Verkehrssicherungspflicht gegenüber Personen im Haus, wenn die Treppenhauslicht nur 20 Sekunden lang brennt. Das Licht muss solange brennen, dass wenigstens 2 Stockwerke geschafft werden. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, auf jeder Etage erneut den Lichtschalter zu betätigen. (OLG Koblenz, Az. 5 U 324/95, aus: WM 1997, S. 50)
