gefragt von administrator am 30.11.1999

Sprengwasser für Gärten als Betriebskosten

Sprengwasser für Gärten als Betriebskosten

Wenn der Vermieter die Kosten für Sprengwasser nicht aus den Kosten der Be- und Entwässerung herausgerechnet hat, wozu er verpflichtet ist, darf die Betriebskostenabrechnung trotzdem nicht beanstandet werden, da grundsätzlich Kosten der Gartenpflege umlagefähig sind. (AG Berlin Schöneberg, Az. 2C 1194/95, aus: GE 1/97, S. 51)
Stichwörter: betriebskosten + gärten + sprengwasser

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