gefragt von administrator am 30.11.1999
Sprengwasser für Gärten als Betriebskosten
Sprengwasser für Gärten als BetriebskostenWenn der Vermieter die Kosten für Sprengwasser nicht aus den Kosten der Be- und Entwässerung herausgerechnet hat, wozu er verpflichtet ist, darf die Betriebskostenabrechnung trotzdem nicht beanstandet werden, da grundsätzlich Kosten der Gartenpflege umlagefähig sind. (AG Berlin Schöneberg, Az. 2C 1194/95, aus: GE 1/97, S. 51)
