gefragt von administrator am 30.11.1999
Schlüssel für den Vermieter
Schlüssel für den VermieterDer Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass aus Sicherheitsgründen ein Paar Schlüssel bei ihm hinterlegt wird. (LG Gießen, Az. 1 S 443/99, aus: ZMR 2000, S. 385)
