gefragt von administrator am 30.11.1999

Schlüssel für den Vermieter

Schlüssel für den Vermieter

Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass aus Sicherheitsgründen ein Paar Schlüssel bei ihm hinterlegt wird. (LG Gießen, Az. 1 S 443/99, aus: ZMR 2000, S. 385)
Stichwörter: schlüssel + vermieter

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