gefragt von administrator am 30.11.1999

Räumungsurteil gegen Hauptmieter und Untermieter

Räumungsurteil gegen Hauptmieter und Untermieter

Grundsätzlich kann der Vermieter aus einem Räumungstitel gegen den Hauptmieter nicht gegen Mitbesitzer bzw. Untermieter der Mietsache die Räumungsvollstreckung betreiben. Hierfür benötigt er besondere Räumungstitel gegen die Mitbesitzer. Das gilt nicht gegenüber Mitbesitzern, deren Untermietverhältnis dem Vermieter verschwiegen wurde oder für die keine Zustimmung zur Untervermietung vorliegt. (OLG Hamburg, Az. 6 W 49/92)

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
tausche 3 Zimmer-wohnung in Berlin gegen 3-4 Zimmer in Freib
Wann verstößt ein Mietvertrag gegen die guten Sitten?
Wann verstößt ein Mietvertrag gegen ein gesetzliches Verbot?
Muß der Untermieter Heizkosten nachzahlen?
Küche gegen Miete?