gefragt von administrator am 30.11.1999
Modernisierung und Zumutbarkeit
Modernisierung und ZumutbarkeitEine Modernisierung ist für den Mieter zumutbar, wenn infolge der Modernisierungsmaßnahme die Miete einschließlich Betriebskosten 29 % des Einkommens des Mieters ausmacht. (LG Berlin, Az. 62 S 197/96, aus: GE 24/96, S. 1555)
