gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietzahlung und Überweisungsauftrag

Mietzahlung und Überweisungsauftrag

Mit Erteilung des Überweisungsauftrages an das Geldinstitut leistet der Mieter seine Mietzahlung. Befindet sich der Mieter zu diesem Zeitpunkt bereits in Zahlungsverzug, ist die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unbegründet, wenn sie nach diesem Zeitpunkt der Leistung und vor Gutschrift auf dem Vermieterkonto erklärt wird. (LG Oldenburg, Az. 2 T 660/95, aus: WM 8/96)

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