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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem: Für nächsten Donnerstag wurde die Jahresablesung für Heizung, Warmwasser, usw. angekündigt - und zwar in der Zeit von 9-11 Uhr, was für mich als Berufstätigen unmöglich ist. Einem Nachbarn will ich auch nicht unbedingt einen Schlüssel geben. Bei Vereinbarung eines Ausweichtermins will die Abesefirma 15 EUR Gebühr.

Meine Fragen: Ist dies rechtens? Habe ich Anspruch auf einen kostenlosen Ausweichtermin? Wenn ja, worauf kann ich mich dabei berufen?

Vielen Dank für die Hilfe!!!
Stichwörter: jahresablesung + termin

4 Kommentare zu „Termin für Jahresablesung”

Susanne Experte!

Meines Wissens nach hast Du anrecht auf einen kostenlosen Ausweichtermin.

fuckingface

Das hatte ich ja eigentlich auch vermutet. Nur rede ich mit so einer Aussage gegen die Wand. Gint's da ein Urteil dazu oder einen Paragraphen?

Susanne Experte!

jaja, wer faul ist ist auch schlau-ich muss das auch ergooglen...


Ein Wärmemessdienstunternehmen kann nicht die Kosten eines eventuell notwendig werdenden zweiten Ablesetermins direkt dem Mieter in Rechnung stellen (LG München I 12 O 7987/00, WM 2001, 190).

Kann der Mieter den vorgegebenen Ablesetermin nicht einhalten, z. B. wegen Urlaubs oder berufsbedingt, muss ein zweiter Ablesetermin durchgeführt werden. Kosten für den Mieter entstehen hierdurch nicht. Zumindest dann nicht, wenn er den ersten Termin rechtzeitig abgesagt und Ausweichtermine angeboten hat (AG Hamburg 37 bC 1128/95; WM 96, 348 und AG Neukölln 8 C 597 aus 90; GE 91, 577).

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/287waerm.htm[/url:6ae84]

fuckingface

In tiefster Dankbarkeit und Demut <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Micha

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