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benf hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich befinde mich gerade im Auszug aus einer Mietwohnung, die ich lediglich 6 Monate bewohnte. Der Mietvertrag sieht vor, dass ich die Wohnung besenrein abgebe. Schönheitsreparaturen wären lt. Mietvertrag erst 3 Jahre nach dem Auszug in Küche, Bad und Dusche vorzunehmen, somit hinfällig.

Mein Vermieter hat, nachdem ich die Kündigung per Einschreiben an ihn übermittelte, keinen Kontakt mit mir aufgenommen. Hierfür hat er stattdessen seine Maklerin beauftragt. Diese rief mich umgehend an und bat mich die Wohnung wieder in den Zustand herzustellen, wie ich sie beim Einzug vorfand. Das beinhaltet lt. ihrer Aussage auch das Ausbessern von abgewohnten Elementen.

Nun habe ich die Wohnung gefegt, gesaugt und gewischt, sowie auch alle Fenster geputzt. Abnutzungserscheinungen an den Wänden, wie Abfärbungen der Couch oder farbige Striche durch den Schwingdeckel des Mülleimers, habe ich übermalt. Oder besser gesagt übertupft. Dies riet mir ein befreundeter Malermeister, der die Wohnung begutachtete. Lt. seiner Aussage sähe er keinerlei Bedarf eine der Wände komplett zu streichen, das Übertupfen der, sehr wenigen, sichtbar abgenutzen Stellen sei vollkommen ausreichend. Hinzu kommt, dass ich Nichtraucher bin. Nikotinrückstände od. Verfärbungen an den Wänden existieren also nicht.

Entsprechend habe ich mir einen kleinen Eimer weißer Farbe und einen Rundpinsel besorgt und die entsprechenden Stellen der weißen Wand übertupft. Was nun, wenn die Farbe an diesen Stellen Schatten wirft, weil die von mir gekaufte Farbe heller ist als die Farbe an der Wand? Kann der Vermieter mich dafür rechtlich belangen und von mir das komplette Streichen der Wohnung verlangen? Meinen Verpflichten bin ich nachgekommen und habe sogar mehr getan, als der Mietvertrag von mir fordert. Laut Mietrecht ist es darüber hinaus Sache des Vermieters die Wohnung zu streichen. Ist also mein Ausbessern, sofern sichtbare Schatten der Farbe zurückbleiben, rechtlich gesehen ein Schaden an der Wohnung oder lediglich das Resultat der von mir geforderten Schönheitsreparaturen?

Ich danke bereits jetzt für Antworten!

3 Kommentare zu „Streichen / Ausbessern bei Auszug - mehr Schaden als Korrektur?”

Berthelstal Experte! 28.10.2010 11:23

Für Sie ist der Mietvertrag maßgebend und nicht das, was Makler gerne wünschen.
Besenrein bedeutet besenrein. Flecken an den Wänden, welche beim Entfernen des Möbels unweigerlich auftreten müssen Sie nicht entfernen; das widerspräche der Besenreinheit

benf 28.10.2010 11:30

Hallo Berthelstal,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Kann man also sagen, dass evtl. Schatten an den Wänden keinerlei Maßgabe für die Abnahme der Wohnung durch den Vermieter sind? Welche Rechte habe ich falls er doch ein komplettes Streichen einfordert oder gar die Kaution für eigene Streicharbeiten einbehalten will?

Berthelstal Experte! 28.10.2010 13:46

Es ist mir leider nicht möglich, mich noch deutlicher auszudrücken.

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