Balkonexperte
26.09.2011 19:37
Ist es nicht gesetzlich geregelt, dass die Hausverwaltung bei abwesenheit des Hausmeisters einen Schlüssel haben muss?
Was soll denn noch alles per Gesetz geregelt werden? Mir ist jedenfalls so etwas nicht bekannt.
Manuela70
26.09.2011 21:27
Das hat mir eine Bekannte so gesagt die haben einen Hausmeisterservice.
Bladder
27.09.2011 14:36
Mir ist nicht ganz klar, auf was die Frage abzielt. Wollen Sie wissen ob es eine Urlaubsregelung für Hausmeister gibt, oder wollen Sie wissen was passiert, weil Sie nicht fristgerecht die Wohnung übernehmen können.
Wenn letzteres Ihre Frage sein sollte, dann brauchten Sie eigentlich diesen Mietvertrag nicht zu erfüllen, er könnte fristlos aufgehoben werden, weil die Wohnung entzogen wird.
Selbst wenn dies nicht in Ihrem Sinn wäre, dann können alle Unkosten die Ihnen durch diese verspätete Übergabe entstehen, inklusive der Mietzahlung bis zur Schlüsselübergabe, beim Vermieter eingefordert werden.
Nicht der Hausmeister ist Ihr Vertragspartner, sondern der Vermieter.
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