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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem 2-Familienhaus. Der Vermieter bewohnt die untere Etage, in der 1. Etage wohnen wir und in der 2. Wohnung die Mutter des Vermieters.

Jetzt ist die Gasheizanlage komplett ausgefallen (keine Heizung und kein Warmwasser). Für die Reparatur musste der Techniker zweimal kommen (einmal Samstag-Nachmittag mit Notdienst-Zuschlag). Die Reparatur wird wohl nicht gerade billig sein (2x Anfahrt, Arbeitszeit, Ersatzteile). Inwieweit oder bis zu welcherm Satz wird der Vermieter uns an den Unkosten beteiligen können ?

Danke schonmal für die Antworten !

Gruß

Michael
Stichwörter: reparaturkosten + heizanlage

2 Kommentare zu „Reparaturkosten für Heizanlage”

Susanne Experte!

Gar nicht, warum denn?
Wer hat den Notdienst bestellt? Ist der VM nicht da, darf der Mieter in Ausnahmefällen die Reparatur in Auftrag geben.

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

Reparaturkosten - außer Bagatellreparaturen und Schönheitsreparaturen - können grundsätzlich nicht von dem Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden. Nach § 535 I 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dass Mietobjekt in einem gebrauchtauglichen und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dies bezieht sich auch auf die Kostentragung.

Im übrigen ist der Vorschreiberin Recht zu geben. Nach § 536a II Nr. 2 BGB stünde Ihnen hinsichtlich der Heizungsreparatur sogar ein Selbstvornahmerecht bei einer besonderen Dringlichkeit der Sachlage zu. Die Kosten der Selbstvornahme müsste auch in diesem Fall der Vermieter nach § 536a II BGB tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt

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