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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum!

Ich habe da ein Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann...

Ich wohne z.Z. in Essen, und habe ein Renovierungsbedürftiges Objekt in Wuppertal gemietet. Das Mietobjekt umfasst 160 m² und in einem Teilbereich wurde eine Wohnung mit ca 40 m² abgetrennt. Die Kaltmiete beträgt trotz der großen m² Anzahl nur 150 €. Das liegt daran, dass sich das Mietobjekt über 2 Etagen erstreckt und die untere Etage komplett voll Schutt liegt. Ich dachte mir das mit dem Schutt ist mit ein paar Freunden + einem Container kein Problem. Doch jetzt tauchte in der Küche eine tropfende Wasserleitung auf. (diese war durch eine uralte Einbauküche verdeckt) Durch die Tropfen ist der komplette Boden darunter (ich schätze sogar unter die Fliesen im anliegenden Badezimmer) schwarz verschimmelt und es wachsen in den Fugen sogar Pilze... und in dem Wohnbereich ist eine Holzdecke angebracht worden, hab diese zum Teil entfernt und festgestellt, dass ein Riss darüber an der Decke zu sehen ist, durch den Feuchtigkeit kommt. Das sprengt das Budget das ich für die Renovierung eingeplant hatte und vorallem auch die Zeit. hab es erst ab dem 1. Januar gemietet.

Jetzt die Frage: Wenn ich am 16.11.05 einen Privaten Mietvertrag ab dem 01.01.06 abgeschlossen habe, und die Zeit davor zur Renovierung nutzen kann, kann ich den Mietvertrag dann vor beginn kündigen?! Im Mietvertrag steht:

Über folgende Nachteile wurde der Mieter in Kenntnis gesetzt, und er akzeptiert diese als vertragsgemäß, da diese Nachteile bei der Mietpreisfindung berücksichtigt worden sind:
(Handschriftl. Start)
Das Objekt ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein komplettes Sanierungsobjekt. Alle zur Herstellung der Nutzbarkeit notwendigen Investitionen gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters. Hierzu gehören ebenfalls evtl. notwendige Kosten für Genehmigungen (Schornsteinfeger, a.o.)
(Handschriftl. Ende)

Kennt der Mieter bei Vertragsabschluss einen Mangel oder den v.g. Nachteil der Mietsache, so stehen ihm Rechte gem.§§ 536 (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) und 536a BGB (Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels) nicht zu; im Übrigen wird auf § 536b BGB hingewiesen. Soweit dem Mieter Nachteile zur Kenntnis gegeben und diese von ihm als vertragsgemäß akzeptiert oder in Kauf genommen worden sind, steht dem Mieter vereinbarungsgemäß kein Anspruch auf Beseitigung bzw. Erfüllung insoweit zu.

Der Makler meinte es wäre ein Standart-Mietvertrag (von Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung)
Vertragsbeginn
Das Mietverhältnis beginnt am 01. Januar 2006

Vertrag mit unbestimmter Dauer:
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigungen bleiben vorbehalten.

Das war jetzt der erste Mietvertrag, den ich in meinem Leben abgeschlossen habe, und hoffe das ich jetzt vor Beginn irgendwie noch rauskommen kann, hab 500 Euro Kaution gezahlt, und die hätte die auch gerne wieder. Die Vormieter lebten wohl 12 Monate ohne Miete zu zahlen dort und hatten sich verschänzt. Ich möchte aber einfach nur aus dem Vertrag. Hoffe jemand kann mir helfen, oder ihr habt ein paar gute Tipps. Bin leider z.Z. auch nicht Rechtschutzversichert..... Vielen dank fürs Lesen.

MfG
Flesh

0 Kommentare zu „Renovierungsbedürftiges Mietobjekt (vorzeitige Kündigung)”

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