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hoffmann_Abacho hat diese Frage gestellt
Mal an die Mod´s, es ist so dass man hier allenfalls 1 malig konkret antworten darf, danach muss man damit rechnen auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. §1004BGB
Mit hohen Kosten für den, der konkret mehrfach Rechtsrat erteilt hat.

Alle Fragen müssten abstrakt gestellt sein - sonsrt kann es teuer werden, für den, der antwortet.

2 Kommentare zu „Rechtsberatungsgesetz”

Berthelstal Experte! 24.12.2009 18:18

Zu Ihrem Beitrag hätte ich gern Roß und Reiter genannt. Wo bitte steht genau, das man nur einmal antworten darf.
Nennen Sie genau die gesetzliche Grundlage.
Aus Ihren Worten kann man nichts konkretes entnehmen.

hoffmann_Abacho 25.12.2009 17:07

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/bgh/5456

Einfach mal googeln

§1004+rechtsberatungsgesetz

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