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Räumpflicht NACH Auszug?

 dvik hat diese Frage am 07.11.2011 gestellt
Hallo zusammen,
meine Familie und ich sind vor ca. 2 Wochen umgezogen in der Stadt. Unser "altes" Mietverhältnis besteht noch bis Ende des Jahres. Alte Wohnung steht leer und ist inzwischen vom Eigentümer inseriert zur Vermietung.
Nun unsere Frage: müssen wir an der alten Adresse die sog. Hausordnung mit Schneeräumen noch folgen?
Die alte Wohnung ist nicht um die Ecke und bald fängt es das schneien an...
Vielen Dank für Hinweise.
Schöne Grüße aus Nordbayern

1 Kommentar zu „Räumpflicht NACH Auszug?”

 Forseti Experte!
07.11.2011 18:12

So lange Ihr Mietvertrag noch läuft, haben Sie alle Rechte und Pflichten daraus zu erfüllen. Und dazu gehören auch die Putz- und Kehrwoche und auch das Schneeräumen.

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