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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
also ich habe folgendes Problem.Ich wohne mit meiner Freundin in einem 6 Parteien Haus,wir wohnen im Erdgeschoss und haben dazu einen riesen garten der nur über unsere Terrasse oder über einen Seiteneingang zu erreichen ist wo eigentlich nur wir einen Schlüssel für haben sollten. Meine erste frage ist darf der Vermieter in unserem Garten der ja bestandteil des mietvertrags ist ständig ein und ausgehen wie er lustig ist?
Als zweites es befindet sich in dem Garten eine Abstellkammer wo immer Gartengeräte drin standen und viel müll halt, die Vermieterin hatte uns bei einzug in diese wohnung gesagt das sie irgendwann diese Kammer ausräumen läßt damit wir schön platz haben für unsere Gartengeräte usw. Das ist jetzt vor 2 monaten passiert (wohnen mittlerweile 2 jahre hier) zudem hatte die Vermieterin mich gefragt ob ich diese Kammer streichen würde wenn sie die Farbe besorgt was ich dann auch getan habe. Jetzt war die Kammer schön leer und wir haben unsere ganzen Gartenmöbel in diese Kammer gestellt zum überwintern und jetzt gerade kommt die Vermieterin zu mir und fragt mich ob ich spinne,sie hätte die Kammer ausräumen lassen und Strechen lassen und wir würden unsere Gartengeräte da jetzt Reinpacken das geht wohl nicht,diese Kammer wäre nur für Sachen vom Haus gedacht wie Fliesen usw. Das kann doch nicht sein oder? Da wir uns nicht anders zu helfen wissen dachte ich das ich mal hier um rat frage.

Und noch etwas in der Wohnung wo wir jetzt wohnen hatte damals die Vermieterin gewohnt und sie hat einen durchbruch zu der nebenwohnung machen lassen um das wohnzimmer zu vergrößern.das heißt die eine hälfte von dem wohnzimmer gehörte mal zu der nebenwohnung und wir haben jetzt herausgefunden das der strom in der hälfte des wohnzimmers immer noch also bestimmt schon 7 jahre über die nebenwohnung abgerechnet wird und das muß die vermieterin doch wissen oder was meint ihr?
so das war jetzt vielleicht ein bischen viel auf einmal aber ich hoffe ihr könnt mir helfen?
gruß sebastian
Stichwörter: problem + vermieter

4 Kommentare zu „Problem mit dem Vermieter”

Susanne Experte!

Ist der Garten definitiv mitgemietet oder darf der lediglich genutzt werden?

Wenn der Garten nach Mietvertrag mitgemietet ist, darf er vom VM nicht betreten werden, alles andere ist Hausfriedensbruch. Das Schloss des Nebeneingangs halt einfach austauschen, das darfst Du! Wenn die Abstellkammer im Garten ist, gehört sie auch zur Mietsache -> Schloss austauschen!

Wer hat das mit dem Strom festgestellt? Da sollte nur ein Fachmann etwas darüber sagen, ansonsten würde ich davon nichts wissen wollen.

BeXx

also das mit dem strom hab ich festgestellt,uns wurde nämlich mal der strom abgestellt und der teil der wohnung ging dann noch,dann hab ich ein anderes mal als meine nachbarin nicht da war ihre hauptsicherung ausgemacht und dann war der teil in unserer wohnung auch tot also läuft der raum 100% über ihre wohung

Susanne Experte!

Naja, mit dem Wissen kannst Du doch den Vermieter gut konfrontieren, wenn er wg. des Gartens frech wird.
Der wird das mit dem Strom schon wissen, ansonsten solltest Du das Deiner Nachbarin mitteilen, aber es ist ja nun mal nicht Deine Schuld.
Deine Nachbarin sollte dann ein Gutachten von einem Fachmann machen lassen und den geklauten Strom einklagen!

BeXx

ich hab jetzt nochmal im mietvertrag nachgeschaut da steht nur gartenpflege und gartennutzung.mündlich ist aber vereinbart das der garten ausschließlich von uns genutzt wird und das nur wir einen schlüssel dafür haben. das nur wir den nutzen ist auch der fall aber der vermieter hat sich mal einen schlüssel ausgeborgt und ihn dann auch nicht wieder zurück gegeben. wie sieht die situation denn jetzt aus wenn da nur gartennutzung steht? also nur wegen dem garten ist unsere wohnung auch so teuer alle anderen wohnungen kosten nur die hälfte im haus.
lohnt es sich wegen sowas zum mieterbund zu gehen?

gruß sebastian

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