Balkonexperte
04.11.2010 11:03
Gehen Sie bitte zu einem Anwalt und lassen Sie sich von ihm beraten. Das müssen Sie ja Ihrem Expartner nicht sofort verklickern.
Was Sie benötigen ist nämlich nicht nur eine Beratung aus mietrechtlicher, sondern auch aus sozialrechtlicher Sicht. Und da ist ein Forum für Mietrecht nicht der richtige Ort.
Berthelstal
04.11.2010 11:05
Solange Sie diese Wohnung gemeinsam mieten und das gilt wohl vorerst bis zum 31.1.2011 sind Sie beide für die daraus entstehenden Kosten haftbar.
Zuwendungen von Ämtern, sofern diese nicht direkt an den Vermieter gezahlt wurden, bleiben unberücksichtigt.
Mietrecht und Sozialrecht sind zwei verschiedene Dinge.
happinette82
04.11.2010 11:08
Mir ging es ja auch nur um die anteiligen Kosten für ihn, ob er die Kosten anteilig tragen muss oder nich. Leider wurden die Beträge vom Amt direkt überwiesen! Was ist da der unterschied? Stehen trotzdem beide im Vertrag?!
Bladder
04.11.2010 11:44
Er hat Kündigungsfrist bis 31.1.
Was bitte bedeutet das? Sie haben doch die gleiche Kündigungsfrist!
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