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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Neun Quadratmeter sind zu wenig

Der Bewerber um eine öffentlich geförderte Wohnung, der in einer kleiner als 45 Quadratmeter großen Wohnung lebt, kann von Wohnungsamt nicht mit dem Argument zurückgewiesen werden, er sei bereits ausreichend untergebracht.

Der Fall: Ein Sozialhilfeempfänger hatte sich beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt/M. um Vermittlung einer anderen öffentlich geförderten Wohnung beworben. Die Stadt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Sozialhilfeempfänger lebe bereits in einer knapp 24 Quadratmeter großen Wohnung. Nach den städtischen Richtlinien genüge es, wenn für eine Person mindestens neun Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stünden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof: Die Festlegung von neun Quadratmetern als Untergrenze einer ausreichend großen Wohnfläche ist sachlich nicht gerechtfertigt. Die Vergabe von Sozialwohnungen durch die Stadt erfolgt mit dem Ziel, die Zweckbestimmung von Sozialwohnungen zu sichern. Zur Beantwortung der Frage, wann die Unterbringung eines Wohnungssuchenden als ausreichend anzusehen ist, sind die Wohnungsbaurichtlinien des Landes Hessen heranzuziehen. Sie bestimmen, dass bei Wohnungsgrößen bis 45 Quadratmetern eine Regelbelegung von einer Person vorzusehen sei.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2001 – 4 UZ 2190/99
Stichwörter: wenig + neun + quadratmeter

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