herrfisch
19.08.2010 16:48
Sorry, es muss natürlich heißen:
ist es möglich, eine solche Dienstleistung auf den MIETER umzulegen?
Bladder
19.08.2010 17:18
Wenn in Ihrem Mietvertrag der Hinweis auf die BetrKV (Betriebskostenverordnung) gemacht ist, dann sind auch die angesprochenen Kosten auf den Mieter umlegbar. Siehe § 2, Aufzählung 10.
Was Sie als kleine Instandsetzungsarbeiten ausgeführt haben, hat damit nichts zu tun. Es sind hier ja genau die einzelnen Schadensmöglichkeiten aufgezählt.
Außerdem, wenn dies der genaue Wortlaut der "Kleinreparaturklausel" ist, dann ist sie nicht wirksam, weil der Höchstbetrag pro Jahr fehlt.
M.Raida
30.08.2010 09:20
Betriebskosten haben nichts mit Instandsetzung und Instandhaltung zu tun. Und wenn der Vermieter nicht zur Eigentümmerversammlung erscheint kann es Ihnen egal sein. Betriebskosten werden nicht von der WEG beschlossen.
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