Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Nebenkosten ausserhalb Mietzeitraum?

 ceno hat diese Frage am 24.04.2009 gestellt
Hallo,

wenn eine Wohnung erst am 1.10. bezogen wird, koennen dann Nebenkosten, die vorher entstanden sind (zB. Fruehlings-Gartenpflege, Extra-Muellabfuhr, Aufzugswartung) zu 1/4 der fuer ein ganzes Jahr anfallenden Kosten gerechnet werden, oder muss man nur in seinem Mietzeitraum angefallene Kosten zahlen?

Danke fuer eure Meinungen :)
Stichwörter: nebenkosten + termin + zeitraum

0 Kommentare zu „Nebenkosten ausserhalb Mietzeitraum?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net