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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir ziehen nach 28 Jahren aus unserer Mietswohnung (WSB Bayern) aus. In dieser Zeit wurden
bis auf 2 Fenster keine Renovierungsarbeiten vorgenommen. Als wir vor 28 Jahren eingezogen sind, haben wir die Wohnung in einem katastrophalen Zustand übernommen. Es wohnten Mietnomaden in der Wohnung die über Nacht „geflüchtet“ sind. Dementsprechend wurde die Wohung mit grünen Tapeten, Teppichen etc. übernommen. Laut Mietvertrag, den wir unterzeichnet haben, sind wir nun verpflichtet in der 88qm Wohnung, alle Tapeten abzureißen, alle Räume inkl. Fensterrahmen (bis auf die 2 neuen, die ersetzt wurden) Türrahmen, Türen und Heizkörper zu streichen. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass wir die vor 2 Wochen durchgeführte Bestandsaufnahme noch nicht unterzeichnet haben.

Durch Informationen aus den Medien haben wir erfahren, das nach einer bestimmten Mietdauer, bestimmte Vertragsgegenstände nichtig sind, vor allem da in den 28 Jahren vom Vermieter, nichts erneuert/investiert wurde.

Müssen wir bei unserem Auszug nach all den Jahren wirklich alle Vertragsgegenstände (Tapeten entfernen, alle Räume, Türen, Heizkörper etc streichen) erfüllen? Es gibt sogar noch Personen die den vorherigen katastrophalen Zustand der Wohnung bezeugen können. Falls ja, können wir noch diverse Renovierungen (z.B. neue Fenster, neue Badewanne, Heizkörper oder Türen) beantragen? Kündigung wurde mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.05.2007 gekündigt.

Über eine schnelle Hilfe und Information sind wir sehr dankbar.
Stichwörter: miete + neue + badewanne + recht + etc

0 Kommentare zu „Nach 28 Jahren Miete Recht auf neue Badewanne, Türen etc?”

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