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tsh hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe am 3.9.10 Fristgerecht meine Wohnung zum 30.11.10 gekündigt. Leider habe ich versäumt die Unterschrift meines Mitbewohners, welcher auch als Mieter im Mietvertrag steht, einzuholen. Dieser ist aber mit der Kündigung einverstanden und würde unverzüglich seine Unterschrift einreichen.
Nun wurde die Kündigung seitens des Vermieters am 29.9. als unwirksam erklärt. Da ich den Brief erst heute (4.10.) erhalten habe, würde eine neue Kündigung nicht nur einen Monat, sondern sogar 2 Monate länger Miete zahlen bedeuten.
Welche Möglichkeiten gibt es den Schaden zu begrenzen? Gibt es eine Frist in der mich der Vermieter auf den Formfehler hinweisen muß? Schon mal vielen Dank für eure Antworten!

MfG Tobias

1 Kommentar zu „Muß Vermieter auf Formfehler reagieren?”

Balkonexperte Experte! 04.10.2010 20:39

Nö, diese Frist gibt es nicht. Da muss derjenige, der kündigt schon selbst aufpassen, dass ihm dabei nicht solch ein dicker Fehler unterläuft.

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