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makalu hat diese Frage gestellt
Hallo,

vor gut 5 Monate kündigte mir mein Vermieter mit den Worten „Hiermit kündige ich Ihnen fristgerecht zum 31.9.2008 den Mietvertrag“
Mit der bitte um Kenntnisnahme verbleibe. Mit freundlichen Grüßen …“

Ich fiel damals aus allen Wolken, Miete immer pünktlich bezahlt und sonst habe ich mir auch nichts zukommen lassen.
Bei Telefonischen Nachfragen bei Vermieter sagte der, es gibt kein Kündigungsgrund, er würde gerne mal ein anderes Gesicht im Treppenhaus sehen…

Der wahrliche Grund so mein Hausverwalter, der im übrigen derjenige ist, der dem Vermieter allwöchentlich über alle Vorkommnisse im Haus unterrichtet, ist eine kleine Stelle Schimmel in meiner Wohnung in einer Ecke überm Balkonfenster, die wahrscheinlich aufgrund eines nicht isolierten Stahlbetonträgers vom Balkon darüber entsteht, der genau an meine Negativseite der Wohnungsinnenwand endet und im Winter bei minusgraden extrem Kalt gegenüber dem Rest der Wand ist.

Aber in dem Kündigungsschreiben ist kein Grund angegeben.

Eine Anwältin meinte ich sollte gar nichts machen, keinen Widerspruch schreiben und nicht reagieren, weil die Kündigung ja eh unwirksam sei. Man würde nur schlafende Hunde wecken…

Als tat ich bis heute nichts.

Nun legte mir mein Hausverwalter wohl gestern Abend einen Notizzettel unter die Tür auf dem Stand am Wochenende wollten sich Wohnungsinteressenten die Wohnung ansehen, muss ich die denn überhaupt einlassen da ich ja eh nicht ausziehen werde?

Mir ist das nicht geheuer, im Prinzip hieße es ja wenn ich denen die Wohnung zeige das ich dann zum Ende Sep. auch ausziehe.

Kann mir meine Vermieter dann irgendetwas anhängen?

Vielen Dank schonmal für schnelle Antworten

Makalu
Stichwörter: nachmieter + widerspruch + kndigung

2 Kommentare zu „Muss ich Wohnungsinteressenten in meine Wohnung lassen trotz rechtsungültiger Kündigung?”

AMAyer Experte! 29.08.2008 08:10

Ihr Vermieter ist ein dummer gieriger Mensch, aber das sind sie wohl alle! VM sind Knechte des Geldes der Macht -wie ärmlich im Grunde!

Aber machen Sie sich mal keine Gedanken, über die Kündigung können Sie nur lachen und in Ihre Wohnung muss keiner rein. Schluss aus!

Allerdings hat Ihre Wohnung offensichtlich einen Mangel, den Sie nicht zu vertreten haben. Teilen Sie dies dem gierigen Kerl von VM mit und setzen sie eine Frist von ca. 14 Arbeitstagen zum beheben des Mangels. Schreiben Sie ruhig in den Brief mit hinein, dass Sie die Miete kürzen werden, falls der Mangel nicht behoben wird.

Da Sie ja bereits bei einem Anwalt waren, kann ich Ihnen nur raten die Mietkürzung also die Höhe des Einbehaltes vom Anwalt bestimmen zu lassen.

Andreas Mayer

makalu 29.08.2008 10:28

Danke erstmal für die schnelle hilfreiche Antwort.

Ja das mit der Mängelbeseitigung wollte machen nachdem er das mit der unwirksamen Kündigung geschluckt hat. Ich versuche ja immernoch ein relativ freundlichen Umgangston beizubehalten.

Makalu

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