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thallium1983 hat diese Frage gestellt
Hallo ,
Ich habe folgendes Problem mit meiner Vermieterin ,
Ich habe bis Dezember 2007 im 1.og von dem selben Haus gewohnt wo ich jetzt auch noch wohne bin dann im januar 2008 in das 2te Obergeschoss gezogen .
im 1. OG ist die Wohnungstür defekt da ist bereits ein Schaden entstanden während ich dort gewohnt habe in fom von Macken im Rahmen (habe mal den schlüssel vergessen)

Die Tür war noch brauchbar hat aber auch nach meinem Auszug mit der zeit an stabilität verloren (der rahmen bekomt imer tiefere risse der schnapper lässt sich kaum noch befestigen da das holz abbröckelt)

Jetzt tritt meine Vermieterin an mich herran und möchte das ich den schaden erstatte da er von mir verursacht worden ist und das davon die Folgeschäden sind.
muss ich da nach über einem Jahr noch haften ? ein Wohnungsübergabeprotokoll oder Ähnliches gibt es nicht .

2 sachen
der eine ist das die vermieterin geäussert hat alle türen im Haus neu zu machen ist das dann nicht als renovierung zu sehen ??? ich glaube das sie sich wenn sie eh alle türen macht bereichern will von mir
2te sache ist das in meiner jetzigen Wohnung noch einige Schäden sind die nicht beseitigt werden (defekte Fensterbanken , defekte Rollos , 1 Defekter heizkörper , ein fenster was vom Rahmen runter tropft wenn schnee liegt , noch dazu zahle ich den strom für hausflur ////////was tuhe ich da und muss ich übehaupt haften ??

4 Kommentare zu „Muss ich für alte schäden haften ???”

Woody Profi 05.03.2009 19:56

Hast Du für die Wohnung im 2. OG einen neuen, eigenen Mietvertrag bekommen ? Dann ist das alte Mietverhältnis beendet. Und Ansprüche aus Verschlechterung der Mietsache verjähren in 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung. Also hat Deine Vermieterin Pech gehabt. Zu 2. Hausbeleuchtung ist eine Betriebskostenart und kann umgelegt werden. Wegen der Mängel: Mindern ! Vorsorglich die Mängel schriftlich und mit Zustellnachweis der Vermieterin anzeigen, nicht das Dir das gleiche wie bei der Tür geschieht. Mindern kannst Du dann sofort. Gruß

thallium1983 05.03.2009 21:48

zum mietvertrag habe ich einen neuen bekomen für das 2te OG und mein nachmieter einen für das 1. OG mit schriftlich anzeigen meinst du ein einschreiben mit einer mängelliste nehme ich an ???

u der hausbeleuchtung ist das nicht so gemeint das ich die abgerechnet bekomme ..sondern so wir haben jede partei einen eigenen stromzähler und zusätzlich einen allgemeinstromzähler für das ganze haus sämtlicher allgemeinstrom wird auch über diesen allgemein zähler abgerechnet und geführt ...der haussflur und kellerstrom ist allerdings an meinen eigenem zähler angeschlossen ...ich zahle also privat für alle parteien und kann das natürlich nur schwer nachalten wie viel verbraucht wurde ....

Woody Profi 05.03.2009 22:25

Ja genau. Eine Mängelliste nd möglichst Einschreiben m. Rückschein oder selber in deren Briefkasten werfen.

Das mit dem Zähler ist interessant. Ich verstehe das so, dass Dein Privatzähler den Hausflur und Gemeinschaftskeller misst...das dürfte so keinesfalls zulässig sein...wenn das wirklich so ist. Ich würde mal den Mieterschutzverein bzw. einen Anwalt aufsuchen.

thallium1983 12.03.2009 09:25

das mit dem Zähler ist tatsächlich so ...ist mir aufgefallen wegen einer überteuerten strom nachzahlung ...da hat sich dann raus gestellt das die Vermietung im waschkeller die steckdosen falsch zu gewiesen hat und ich den wasch / trocken strom einer 4 köpfogen familie hatte die familie dafür mein single verbrauch ...daraufhin habe ich mit meinem nachbar mal gecheckt was noch alles so ausgeht wenn ich meine sicherungen raus schraube ....

mann nie wieder von privat mieten ...

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