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guenter89 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage zum Theam "Mitbenutzung".

Wir, eine 4er WG haben einzelne Verträge mit unserem Mieter über die Zimmer abgeschlossen ( 4 Zimmer ). Gehören zu der Wohnung, wo die Zimmer sind auch die Küche und die Toilette, oder stehen uns die Räume nur zur "Mitbenutzung" des Vermieters zur Verfügung und hätten so keinen Anspruch darauf, auf Küche und Toilette ?

1 Kommentar zu „Mitbenutzung”

Berthelstal Experte! 02.01.2012 19:13

Mann, oh Mann. Natürlich können Sie Küche und Toilette mitbenutzen oder wo glauben Sie sonst Ihrer Notdurft verrichten zu können. Der Rest steht in Ihrem Mietvertrag, welchen ich leider nicht einsehen kann.

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