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Schnitzel80 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich komme gleich mal zu meinem Problem und hoffe sehr darauf, dass ihr mir helfen könnt. Zu den Fakten:
-Im Dezember 2009 habe ich mit meiner Freundin eine gemeinsame Wohnung bezogen. Sämtliche Zahlungen, die die Wohnung betreffen, gehen von meinem Konto auf das Konto des Vermieters. Meine Freundin taucht außer im Mietvertrag auf keiner Rechnung auf. Sie gibt mir zum Monatsanfang eine Pauschale von 150,- Euro auf die Hand, mehr geht nicht, da sie noch in der Ausbilung ist.
Ich zahle die Miete grundsätzlich pünktlich, dazu sind wir sehr unkomplizierte Mieter. Wir machen kein Lärm und sind pflegeleicht…also eigentlich echt vorbildlich.
Nun kam was kommen musste: Meine Freundin und Ich stehen kurz vor der Trennung, sie wird in den nächsten Monaten ganz sicher ausziehen, da sie auch einen Job weiter weg antreten wird.
Ich allerdings möchte sehr gern in der Wohnung bleiben, da ich 2 Minuten zu Fuss zur Arbeit gehe und die Wohnung in meiner momentanen Situation einfach die praktischste Lösung für mich ist und ich daher keine Veranlassung sehe mich da anderweitig umzusehen und schon wieder umzuziehen. Schließlich habe ich erst vor 13 Monaten dicke Kohle in diesen Umzug gepumpt, und sehe einfach nicht ein, dass ich die Bude quasi für nen Nachmieter gleich mitrenoviert habe.

Mein Problem ist Folgendes:
1. )Wie haben ich (wir) uns bzgl. des Mietvertrages verhalten ?
2. )Müssen wir beide kündigen und den Vertrag komplett neu aufsetzen lassen oder genügt eine einseitige Kündigung ihrerseits und eine damit verbundene „Streichung“ ihres Namens aus dem Vertrag ?
3. )Habe ich Probleme mit den Mietern zu erwarten, bzgl. dessen das ich die Wohnung alleine mieten möchte ?Wie sind da die Erfahrungswerte ? Eigentlich dürfte es keine Probleme geben, da ich die Wohnung ja eigentlich jetzt schon quasi alleine zahle und immer pünktlich bezahlt habe. Zudem sind bei mir keine wilden Partys zu erwarten ( da geh ich lieber wohin, anstatt mir die eigene Bude verwüsten zu lassen ;-) ) und die Gefahr einen verlotterten Single zu beherbergen, besteht für meine Vermieter auch nicht, da ich schon in der Beziehung der Part war, der auf Sauberkeit und Hygiene in der Wohnung geachtet hat und sich das als Single ganz sicher nicht ändern wird( Im Gegenteil, da habe ich ja tagsüber niemanden, der mir meine blitzblanke Wohnung wieder unordentlich macht..Zusatz-Motivation !)
Trotzdem interessiert mich, ob die mich rein rechtlich, vor die Tür setzen KÖNNTEN weil ihnen meine Nase nicht passt und mir die Wohnung daher nicht alleine geben wollen ? (auch wenn das WAHRSCHEINLICH nicht passiert, aber man weiss heutzutage ja nie und will auf jeden Scheiss vorbereitet sein)

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps oder Erfahrungswerte geben für solche eine Situation…

2 Kommentare zu „Mietvertrag einseitig kündigen”

mono Experte! 11.01.2011 11:37

Grds. können SIe den MV nur gemeinsam wirksam kündigen, d.h. Sie müssen dem VM eine von Ihnen beiden unterschriebene Kündigung zukommen lassen.

Der V ist im Anscluss jedoch nicht verpflichtet, mit Ihnen einen neuen MV abzuscließen.

Mein Rat:
Rufen Sie den VM an und erkundigen sich, ob Ihre Lebensgefährtin via Nachtrag aus dem MV entlassen werden kann und der Vertrag mit Ihnen als verbleibendem Mieter fortgesetzt wird.

Berthelstal Experte! 11.01.2011 11:38

Den gemeinsamen Mietvertrag können Sie auch nur gemeinsam kündigen.

Ob der Vermieter mit Ihnen einen neuen Vertrag macht, kann hier nur orakelt werde; hilft Ihnen aber nicht weiter.

Wenn Sie die Mietzahlungen ordentliuch weiterführen, sehe ich keinen Grund, warum der Vermieter Ihnen Böses tun sollte.
Das Einfachste ist mit dem Vermietre über das Problem mal reden und Sie sind dann klüger als wir es je hiermals tun könnten. Nur Mut.

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