Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen, folgendes Problem:
Wir (2 Erw.+2 K) wohnen mit den Schwiegereltern in einem Haus.Vor 9 Jahren wurde ein schriftl. Mietvertrag zwischen uns geschlossen der die Miethöhe mit 1300 DM bezifferte. Entsprechend mdl. Absprache zahlen wir aber seit 9 Jahren nur 360 Euro, was durch Kontoauszüge bewiesen werden kann. Außerdem müssen die Schwiegereltern ja Angaben beim Finanzamt gemacht haben. Wegen Streitigkeiten wollen sie jetzt von einem Monat auf den anderen die volle Miete lt. Vertrag (660 Euro).
Ist die Forderung berechtigt oder kommt nur eine schrittweise Erhöhung z.B 20% für die nächsten 2 oder 3 Jahre in betracht?
Stichwörter: entgegen + mdl + mieterhöhung + absprache

1 Kommentar zu „Mieterhöhung entgegen mdl. Absprache”

Gast Experte!

hallo,

erstmal dürfte leider die mündliche absprache schwer zu beweisen sein, weiterhin gibt es wohl probleme, da bei den meisten mietvertragvordrucke am ende steht

"mündliche absprachen usw.... " sind nicht zulässig

und ob die bisher niedrigere zahlung der miete als gewohnheitsrecht gilt, glaube ich eher nicht, sowas gibt es nicht im vermieter-mieter recht, wenn sie pech haben, kann der vermieter sogar noch die offene mieter der letzen 4 jahre fordern !

das ist natürlich ein schei... , aber es bleibt wohl nichts anderes übrig als entweder die normale miete zu zahlen oder sich mit ihren vermieter (schwiegereltern) zu vertragen.

gruß

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.