Bladder
01.11.2011 16:14
Das war eindeutig "Hausfriedensbruch" nach § 123 StGB
Eine Mietminderung oder Mietzurückbehaltung ist rechtlich wohl nicht durchsetzbar.
Aber eine fristlose Kündigung wäre möglich.
Berthelstal
01.11.2011 16:14
Mit einer billigeren Miete wird das wohl zu Ihrem Leidwesen nichts nichts werden.
Fordern Sie den Wohnungsschlüssel vom Vermieter ein verbunden mit dem Hinweis erforderlichenfalls Anzeige wegen Hausfriedensbruch
zu erstatten.
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.