Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Freund von mir möchte wissen, ob er berechtigt ist ordentlich zu kündigen, obwohl in seinem Vertrag die Klausel enthalten ist, dass er erst nach einem Jahr das Recht zur Kündigung hat.
Wohnen tut er seit etwa 5-6 Monaten in der Wohnung. Die Klausel würde in seinem Vertrag durch einen Paragraphen belegt, irgendwas von § 575 BGB meinte er. (Darf ´dieser geänderter Paragraph überhaupt noch in einem Mietvertrag von 2005 enthalten sein? Wenn nein, wie vorgehen?).
Anscheinend besagen seine Recherchen, dass es diesen Paragraphen im Mietrecht seit 2001 nicht mehr existiert und dass er aus dem Grunde kündigen darf und die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss, sprich: eine normale, ordentliche Kündigung.
Oder ist es sogar so, dass er an dem Vertrag nicht festhalten muss und sofort die Zahlung einstellen kann, weil er vor etwa 4 Monaten schon kündigen wollte und davon ausgegangen ist, dass er dies nicht machen darf?
Mit einem Nachmieter hat's nicht geklappt, nur Kündigung ist also relevant.

Bitte um Informationen, egal in welcher Richtung:
- ob Kündigung aus einem außerordentlichen Grund mit sofortiger Wirkung machbar ist, oder
- ob Kündinung überhaupt möglich und wenn dann, dann mit 3 monatiger Kündigungsfrist
- ob Vertrag rückwirkend ungültig ist

Vielen lieben Dank! Wäre um eine schnelle Antwort sehr dankbar, weil er diese Wochen noch kündigen will.[/size:7bec2]
Stichwörter: kündigung + erlaubt

3 Kommentare zu „Kündigung erlaubt?”

eki

Hallo
wir haben eine 2-Zi-Whng an eine junge Studentin warm inkl. Strom/Wasser vermietet. Sie ist eine sehr ruhige, gute Mieterin. Aber seit ca. 1 Jahr kommt regelmäßig am Wochenende ihr Freund und übernachtet mehrere Tage (mal Fr-Di, o. Do-Mo) oder er bleibt schon mal 2 Wochen im Sommer sogar 4 Wochen hier. daraufhin angesprochen, erklärte Sie, das sie nicht darauf verzichten will, es würde ja sonst ihre persönliche Freiheit eingeschränkt.
Wir haben Sie dann nochmals aufgefordert es zu unterlassen. Zwecklos.
Wir überlegen nun eine Abmahnung zu schreiben. Was meint Ihr?

Manu78

Hallo, denke, dass du unter diesem Titel keine schnelle Antworten bekommen wirst. Mach doch dafür ein eigene Thema auf, ist für dich viel praktischer.

Meine Meinung zu deiner Frage: ich denke schon, dass die Freundin berechtigt ist, Besuch zu empfangen. Nicht jeder ist sofort bereit mit dem Freund zusammen zu ziehen und Verpflichtungen wegen der Wohnung einzugehen. Auch müsst ihr akzeptieren, dass sowas sehr oft vorkommt und ihr müsst das so hinnehmen. Ihr könnt dem Freund der Studentin keine Besuchszeiten einräumen und könnt euch auch nicht so arg in ihr Privatsleben einmischen. Da muss ich ihr schon recht geben. Stellt euch mal vor: wollt ihr eine Liste führen wie oft der Freund die Woche da war und was er für einen Besuchskontigent für die Woche noch hat?
Solange beide ruhig sind, müsst ihr das so akzeptieren. Aus deiner Erzählung kann ich nicht davon ausgehen, dass er die bleiben dort zum Mittelpunkt seines Lebens gemacht hat (~Begriff der Wohnung).
Wenn ihr die Mieterin weiterhin anschreibt, kann sie gegen euch eine Klage auf Unterlassung oder Belästigung einreichen.

Manu78

Weiss wirklich keiner was dazu zu sagen oder ist das Forum hier etwas eingeschlafen? Nicht dass ich umsonst warten muss... Bin schon sehr gespannt wie die Rechtslage in dem Fall steht.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.