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vero hat diese Frage gestellt
Hallo, mein Vermieter hat mir Mitte März die Einliegerwohnung mit Frist von 3 Monaten zum 30. Juni ´09 gekündigt. Sein Grund war, dass das Haus verkauft werden soll und der Abschluss des Kaufvertrages unmittelbar bevorsteht.
Ist das ein Kündigungsgrund und rechtens? Das Haus ist nunmehr verkauft. Ich weiß jetzt nicht, wer der rechtmässige Besitzer der ELW ist.
Bitte um Info und danke im Voraus.

Gruss Vero

2 Kommentare zu „Kündigung der Einliegerwohung wegen Hausverkaufs”

AMAyer Experte! 21.04.2009 08:26

Sie sollten den Auszug in die Länge ziehen und dem VM klar machen, dass er Ihnen für einen zügigen Auszug ein gutes Angebot unterbreiten soll! Der Kerl hat sein Haus verkauft, also hat er auch Geld!

AM

Feffek Experte! 21.04.2009 10:57

Moin Vero,

Kauf bricht nicht Miete, das ist gesetzlich geregelt (§ 566 BGB). Wird das Haus oder eine Wohnung verkauft, tritt der Erwerber (d. h. der neue Eigentümer) anstelle des bisherigen Vermieters in den abgeschlossenen Mietvertrag ein. Das Mietverhältnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, und dieser kann sich nicht etwa darauf zurückziehen, dass er vom Mietverhältnis und von den darin getroffenen Vereinbarungen oder von den vom bisherigen Vermieter erteilten Erlaubnissen keine Kenntnis hatte.

Wohnst Du in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, kann der Vermieter sich auf ein erleichtertes Kündigungsrecht berufen (§ 573 a BGB) und das Mietverhältnis ohne gesetzlich anerkannten Grund kündigen.
Einer Einliegerwohnung gleichgestellt ist Wohnraum (nicht möblierte Räume!) innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.
Will der Vermieter das erleichterte Kündigungsrecht nutzen, muss er sich in der Kündigung auch darauf beziehen. In diesem Fall verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate und beträgt dann je nach Wohndauer zwischen sechs und zwölf Monaten.

Sofern es dir ein großes Anliegen ist, weiterhin dort wohnen zu bleiben, dann nimm Mietvertrag und alle relevanten Unterlagen und lasse diese vom Fachanwalt und/oder den örtlichen Mieterverein prüfen. Die Kündigung als solches ist auf jeden Fall anfechtbar!

Gruß
Steffen

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